Copyright und Urheberrecht
(16.10.2004) zurück
Was ist ein „Urheberrecht“? Mit „Urheberrecht“ bezeichnet man – vereinfacht ausgedrückt – das mit einer eigenständigen geistigen Leistung verbundene Recht des Schöpfers auf sein Werk. So ein Werk kann in der Kunst ein Stück Musik, Literatur oder ein Gemälde sein. In der Werbung gelten zum Beispiel Markennamen, Firmenlogos, Slogans, Fotos, Zeichnungen oder ein bestimmtes – unverwechselbares – Layout als „Werke“.

Das Urheberrecht ist nicht verkäuflich und es kann auch nicht durch Eintrag ins Markenregister "erworben" werden. Es gehört dem Urheber bzw. nach dessen Tod seinen Erben.

Was ist ein "Nutzungsrecht"?
Wenn der Schöpfer eines Werkes dem Auftraggeber zubilligt, dieses zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf andere Weise für kommerzielle Zwecke zu nutzen, spricht man von der Abtretung der "Nutzungsrechte", meist als Copyright bezeichnet. Achtung: Die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffes "Copyright" lautet "Urheberrecht", was aber im Deutschen nicht das selbe ist wie das Nutzungsrecht.

Das "Copyright" ist Teil des Honorars
Die Abgeltung des Copyrights ein Honorarbestandteil bei allen Kreativleistungen. Dieser Anteil ist umso höher, je größer das geografische Einsatzgebiet, der zeitliche Umfang der Nutzung und die Bedeutung des Auftraggebers sind. Die Kosten für ein Logo betragen daher im Fall eines international tätigen Markenartikel-Herstellers ein Vielfaches dessen, was ein kleiner Landgasthof bezahlt.

Profi-Tipp:
Viele Streitfälle zwischen Kreativen und Auftraggebern resultieren aus unterschiedlichen Auffassungen über spätere Verwertungs- und Nutzungsrechte. Dies lässt sich vermeiden, indem man schon vor der Auftragserteilung klare Vereinbarungen aushandelt.

WKO


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