Mobile Marketing / Mobilemarketing - Das Handy als Crossmedia-Werbemedium |
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Wenn - zum Beispiel - eine Tageszeitung bei einer Publikumswahl zur Ermittlung beliebert TV-Stars oder Bühnenstars per SMS (Mobilemarketing / Mobile Marketing) mit einer Mehrwertnummer "tolle Preise" zu Gewinnen oder zum Verlosen anbietet, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor (OGH 4 Ob 167/08z vom 18. 11. 2008)
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