DIN-Normen für Beleuchtung - Anmerkungen zur Lichttechnik
(04.10.2004) zurück
DIN5035 nach ASR 7/3 und DIN5035
Die DIN 5035 wird immer noch als Standard für die Festlegung und Bewertung von Beleuchtungsstärken in öffentlichen Räumen herangezogen.



  • Licht ist ein kreatives Mittel - vielleicht das wirkungsvollste von Allen, weil wir unsere Umgebung mit unseren Augen sehen und wahrnehmen, je nach Qualität der Beleuchtung.
  • Es gibt Licht um die Arbeit zu erleichtern, um Farbe, Brillianz und Struktur zu verdeutlichen, um Räume zu vergrößern, um Intimität zu unterstützen, um Aufmerksamkeit zu lenken, um zu besänftigen oder anzuregen, zum Anschauen und um sich daran zu erfreuen.
  • Wir Menschen erleben unser Umfeld durch das Wechselspiel von Licht, Material und Raum. Dieses wird zu ungefähr 80 Prozent von unseren Augen wahrgenommen.
  • Das Licht - die Beleuchtung - ist somit ein relevanter Umweltfaktor, der das Sehen und Wohlbefinden des Menschen maßgebend beeinflusst.
  • Richtig eingesetzte Beleuchtungstechnik schafft ein harmonisches Umfeld für alle auszuübenden Tätigkeiten - bringt die notwendigen Voraussetzungen für Sehen und Erkennen als auch Akzente der Erholung und Entspannung.
  • Die Beleuchtungsplanung stellt sich die Aufgabe, für die jeweiligen Sehaufgaben eines Menschen eine sinnvolle künstliche und/- oder natürliche Beleuchtung zu schaffen.
  • Das Zusammenwirken von verschiedensten Merkmalen wie:

    - lichttechnische Grössen
          - Blendungsbegrenzung
    - Helligkeitsverteilung
    - visuelle Umgebung
    - Kunst- und Tageslicht
    - Lichtfarbe und Farbwiedergabe
    - Schattigkeit und Lichtrichtung
    - zeitliche Gleichmässigkeit

    für eine bestimmte Sehaufgabe gibt Hinweise über die Güte einer Beleuchtungsanlage. 


    Wie Sie sehen, stehen für die Bewertung der Qualität einer Beleuchtsanlage wesentlich mehr Faktoren zu Verfügung als der reine Zahlenwert der Nennbeleuchtungsstärke. Um so mehr sollte bei der Wahl der Leuchten und Lampen auf die individuellen Belange des Nutzers Rücksicht genommen werden. Die in der DIN 5035 angegebenen Zahlenwerte sollten immer nur als Empfehlung für den jeweiligen Arbeitsbereich, niemals für einen gesamten Raum angesehen werden.  Als Beispiel: Eine mittlere Nennbeleuchtungsstärke von 300 lux auf der Fläche eines Schreibtisches reichen bei Fensternähe und ausreichend Tageslichteinfall in der Regel aus. In der "hintersten Ecke" genügen 150 Lux vollkommen, um einen Ordner aus dem Regal zu nehmen und dessen Inhalt dann bei ausreichender Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz lesen zu können. Ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, das im Zeitalter des sinnvollen Umgangs mit den natürlichen Resourcen wirtschaftliche Aspekte bei der Planung der Beleuchtungsanlage nicht unberücksichtigt bleiben sollten, das Wohlbefinden und die Kreativität am Arbeitsplatz für den Menschen aber äußerste Priorität behalten muss. In der Tabelle sind die Richtwerte für Beleuchtungsstärken nach DIN 5035 Teil 2, Arbeitsstätten Auszüge [Stand September 1990], dem europäischen Normenentwurf E [DIN5035-2:1996-06, DIN67505] sowie DIN EN 12193 [Stand 11/1999] aufgeführt. In den Arbeitsstättenrichtlinien ASR 7/3 und DIN 5035 Teil 2 sind Nennbeleuchtungsstärken für die Beleuchtung von Arbeitsstätten festgelegt. Die ASR 7/3 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Die dadurch vorgeschriebenen Nennbeleuchtungsstärken sind Mindestwerte.

    Raum  / Tätigkeit En [lux] LF FW GK Bemerkungen
    Allgemeine Räume
    Verkehrszonen in Abstellräumen 50 ww.nw 3 3  
    Lagerräume
    Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut 50 ww.nw 3 3 Natriumhochdrucklampen mit
    Stufe der Farbwiedergabe-
    eigenschaften 4 zulässig.
    Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lager- gut 100 ww.nw 3 3
    Lagerräume mit Leseaufgabe 200 ww.nw 3 2  
    Automatische Hochregallager
    Gänge 20 ww.nw 3 3
    Bedienungsstand 200 ww.nw 2A 1
    Versand 200 ww.nw 3 2
    Pausen-, Sanitär- und Sanitätsräume
    Sanitätsräume Kantinen 200 ww.nw 2A 1 Stimmungsbetonte Beleuchtung, evtl. Glühlampen.
    Pausen- und Liegeräume 100 ww.nw 2A 1
    Umkleideräume 100 ww.nw 2A 2 Evtl. zusätzliche Spiegelbeleuchtung.
    Waschräume 100 ww.nw 2A 2
    Toilettenräume 100 ww.nw 2A 2
    Sanitätsräume, Räume für Erste Hilfe und für ärztliche Betreuung 500 ww.nw 1A 1  
    Räume für körperliche Ausgleichsübungen 300 ww.nw 2A 1
    Haustechnische Anlagen
    Maschinenräume 100 ww.nw 3 3
    Energieversorgung und
    -verteilung
    100 ww.nw 3 3
    Fernschreibstelle, Poststelle 500 ww.nw 2A 1
    Telefonvermittlung 300 ww.nw 2A 1
    Verkehrswege in Gebäuden
    für Personen 50 ww.nw 3 3 Anpassung der Nennbeleuchtungs- stärke zu benachbarten Räumen:
    En bezogen auf die Mittellinie des Verkehrsweges in 0.2 m Höhe über dem Fußboden.
    EN1 >= 0.1 x EN2
    EN1=EN der Verkehrswege
    EN2=EN der benachb. Räume
    für Personen und Fahrzeuge 100 ww.nw 3 3
    Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege 100 ww.nw 3 2
    Verladerampen 100 ww.nw 3 3
    Automatische Fördereinrich- tungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrswegen 100 ww.nw 3 3
    Büro und büroähnliche Räume
    Büroräume mit tageslicht- orientierten Arbeitsplätzen ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe 300 ww.nw 2A 1 Arbeitsplatzorientierte Allgemein- beleuchtung am Arbeitsplatz
    mindestens 0,8 En
    Büroräume 500 ww.nw 2A 1
    Großraumbüros
    [hohe Reflexion]
    750 ww.nw 2A 1 hohe Reflexionsgrade:
    Decke mindest. 0,7.
    Wände/Stellwände
    mindest. 0,5.
    Einzelplatzbe-
    leuchtung zulässig
    Großraumbüros
    [mittlere Reflexion]
    1000 ww.nw 2A 1
    Technisches Zeichnen 750 ww.nw 2A 1 En Gebrauchslage
    des Zeichenbrettes
    von 75 Grad zur
    Horizontalen; im
    Mittelpunkt
    1,2 m Höhe
    Sitzungszimmer und Besprechungsräume 300 ww.nw 2A 1
    Empfangsräume 100 ww.nw 2A 1
    Räume mit Publikumsverkehr 200 ww.nw 2A 1
    Räume für Datenverarbeitung 500 ww.nw 2A 1 Normen für Bildschirm-
    arbeitsplätze finden Sie in der DIN 5035 Teil 7
    Gross- und Einzelhandel
    Verkaufsräume 300 ww.nw 2A 1  
    Kassenarbeitsplätze 500 ww.nw 2A 1
    Handwerk und Gewerbe [Auswahl verschiedenartiger Branchen]
    Entrosten und Anstreichen von Stahlbauteilen 200 ww.nw 3 2
    Vormontage von Heizungs- und Lüftungsanlagen 200 ww.nw 3 2
    Schlosserei und Klempnerei 300 ww.nw 3 2
    Kraftfahrzeugwerkstätten 300 ww.nw 3 2
    Reparaturwerkstätten für Maschinen und Apparate 500 ww.nw 3 1
    Optiker- und Uhrenmacherwerkstatt 1500 ww.nw.tw 2A 1 Einzelplatzbel. zweckmäßig dort, wo En > 1000lx
    Herstellen von Schmuckwaren 1000 ww.nw.tw 2A 1
    Bearbeitung von Edelsteinen 1500 ww.nw.tw 1B 1
    Radio- und Fernsehwerkstatt 500 ww.nw 2A 1  
    Haarpflege 500 ww.nw.tw 1A 1
    Kosmetik 750 ww.nw.tw 1A 1
    Hotels und Gaststätten
    Empfang 200 ww.nw 2A 1  
    Küche 500 ww.nw 2A 2
    Speiseräume 200 ww 1B -
    Sitzungsräume 300 ww.nw 2A 1
    Selbstbedienungsgaststätten 300 ww.nw 1B 1
    Wäscherei und chemische Reinigungen
    Waschen 300 ww.nw 2A 2
    Maschinenbügeln 300 ww.nw 2A 1
    Handbügeln 300 ww.nw 2A 1
    Sortieren 300 ww.nw 2A 1
    Fleckenentfernen, Kontrolle 1000 ww.nw 2A 1 Einzelplatzbeleuchtung zulässig
    Krankenhäuser
    Betträume Allgemeinbeleuchtung 100 ww 1B 1  
    Betträume Lesebeleuchtung 200 ww 1B 1
    Betträume Untersuchungsbeleuchtung 300 ww 1B 1
    Betträume Säuglinge [allgemein] 200 ww 1B 1
    Untersuchungsräume allgemein 500 ww.nw 1B 1
    Untersuchungsräume am Untersuchungsort > 1000 ww.nw 1B 1
    Zahnarzt allgemein [Zone E1] 500 tw 1A 1
    Zahnarzt Behandlungsplatz [Zone E2] 1000 tw 1A 1
    Intensivpflege [Allgemein-
    beleuchtung]
    100 ww.nw 1B 1
    Intensivpflege [Allgemein-
    beleuchtung Bettbereich]
    300 ww.nw 1B 1
    Intensivpflege [Untersuchungs-
    beleuchtung Bettbereich]
    1000 ww.nw 1B 1
    OP- Räume [Allgemeinbeleuchtung] 1000 nw 1B 1
    OP- Räume [OP-Feldbeleuchtung] 20000-
    120000
    nw 1B 1
    OP- Räume [Umfeldbeleuchtung] 2000 nw 1B 1
    OP- Nebenräume allgem. 500 nw 1B 1
    OP- Aufwachräume [Allgemeinbeleuchtung] 500 nw 1B 1
    OP- Aufwachräume [Aufwachbeleuchtung] 100 ww.nw 1B 1
    OP- Aufwachräume [Zusatzbeleuchtung] 1000 nw 1B 1
    Außenanlagen in Lehranstalten
    überdachte Pausenbereiche 50 ww.nw 3 -
    überdachte Fahrradstände 20 ww.nw 3 -
    Allgemeine Unterrichtsräume
    Vorschulräume 300 ww.nw 2 A 1) 1) Für Hauptwandtafel und/oder Demonstrationstisch Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2 > En zusätzlich schaltbar 2) An den Plätzen mindestens 0,8 x En 3) Die für andere Nutzung er- forderliche Beleuchtungsstärke kann auch durch Schalten von Teilen der Beleuchtungsanlage erreicht werden. 4) Hohe Reflexionsgrade:
    Decke mind. 0,7
    Wände/Stellwände mind. 0,5
    Unterrichtsräume, sofern nicht Ziff.4.3 300 ww.nw 2 A
    1) 2) 7)
    Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotient D <1% [siehe DIN 5034 Teil 1] am ungünstigsten Arbeitsplatz sowie für für Gymnasien [höhere Klassen], vorwiegende Abendnutzung oder speziell für Erwachsenenbildung 500 ww.nw 2A A
    1) 3) 7)
    Unterrichtsräume [hohe
    Reflexion]
    750 ww.nw 2A A
    1) 4) 7)
    Unterrichtsräume [mittlere
    Reflexion
    1000 ww.nw 2A A 1) 7)
    Spezielle Unterrichtsräume
    Lehrküchen 500 ww.nw 2A A 1) 5) Gegebenenfalls Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
      6) En bezogen auf eine Gebrauchslage des Zeichenbrettes von 75 Grad zur Horizontalen, im Mittelpunkt 1,2 m Höhe
      7) ggfs. Mitschreibbeleuchtung bei Projektionen Ev der Projektionsfläche <= 0.1 x En
      8) ggfs. ballwurfsichere Leuchten einsetzen
     
    Hinweis: EGk1/2 entspricht EGKA
     
     


    Werken 500 ww.nw 2A 2 1)
    Bastel-, Näh- und Schreibmaschinenräume 500 ww.nw 2A 1 1)
    Zeichen, Malen 500 ww.nw 1B 1 1)
    Physik, Chemie, Biologie 500 ww.nw 2A A 1)
    Laboratorien, experimentelle Praktikumsräume 500 ww.nw 2A 1
    Technisches Zeichen 750 ww.nw 2A 1 6)
    Lehrmittelräume 200 ww.nw 2A 2 5)
    Versammlungsräume 200 ww.nw 2A 2
    Bildwerferräume 200 ww.nw 2A 2
    Flure 100 ww.nw 2A 3 5)
    Treppen 100 ww.nw 2A 2 5)
    Eingangshallen 100 ww.nw 2A 3 5)
    Mensen 200 ww.nw 2A 1 5)
    Ausstellungsräume 100 ww.nw 2A 2
    Mehrzweckräume 300 ww.nw 2A 1 5) 8)
    Aulen, Festräume [sofern nicht Mehrzweckräume] 100 ww.nw 2A 1 1) 8)
    Bibliotheken, Mediotheken 300 ww.nw 2A 5)
    Leseräume 500 ww.nw 2A 1 5)
    Büchermagazine 200 ww.nw 2A 2 5)
    Hörsäle
    Hörsäle mit Fenster 500 ww.nw 2 1 1) 7) Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
    Hörsäle ohne Fenster 750 ww.nw 2 1 1) 7)
    Kindergärten
    Spielzimmer 300 ww.nw 1B 1
     
    8) ggfs. ballwurfsichere Leuchten einsetzen
    Gruppenräume 300 ww.nw 1B 1
    Mehrzweckräume 300 ww.nw 1B 1 8)
    Bastelräume 300 ww.nw 1B 1
    Turn- und Sporthallen [nach DIN 67526-1 und Europäischem Normenentwurf E DIN 67526:1995-12]
    Gymnastik, Turnen, Leicht- athletik, Ballspiele, Judo, Gewichtheben, Radsport
                 Wettkampf
    400 ww.nw 2A 1


    1) Zusatzbeleuchtung nur für den Ring. 2) Lichtquelle zur Blickrichtung
    abgeschirmt. Vertikalbeleuchtungs-
    stärke auf dem Kegel 500lx
    [CEN: 500lx]. 3) Lichtquelle zur Blickrichtung
    abgeschirmt. Vertikalbeleuchtungs-
    stärke auf dem Ziel 700lx
    [CEN: 25m-Bahn, 50m-Bahn 1000lx].
    Für den Schützenstand indirekte
    Beleuchtung vorsehen. 4) Die Planungshinweise für
    Squash-Hallen vom Deutschen
    Squash Rackets Verband e.V.
    fordern eine Beleuchtungsstärke von 500lx. 5) Planungsfaktur mind. 1.5.
    Bewertungsebene für horizontale Beleuchtungsstärke 0,2m
    über dem Boden.
    Vertikale Beleuchtungsstärke in Rich-
    tung Reitlehrer mind. 30% der hori-
    zontalen Werte, Bewertungsebene 2m über dem Boden.
    Leuchten mindestens IP44. 6) Siehe Tabelle Allgemeine Räume.
    Leuchten müssen nach DIN 18032 auf
    Ballwurfsicherheit geprüft sein.
     

                 Training 200 ww.nw 2A 1
    Hockey
                 Wettkampf
    400 ww.nw 2A 1
                 Training 200 ww.nw 2A 1
    Boxen
                 Wettkampf
    1500 ww.nw 2A 1 1)
                 Training 300 ww.nw 2A 1
    Fechten, Tischtennis
                 Wettkampf
    600 ww.nw 2A 1
                 Training 300 ww.nw 2A 1
    Eis- und Rollsport
                 Eis- und Rollschuh-              laufen
    150 ww.nw 2A 1
                 Publikumslauf 200 ww.nw 2A 1
                 Eisstockschießen
                 [Curling]
    200 ww.nw 2A 1
                 Eis- und Rollkunst-              laufen, Eis- und Roll-              hockey
                          Wettkampf
    400 ww.nw 2A 1
                          Training 200 ww.nw 2A 1
    Tennis
                 Training
    200 ww.nw 2A 1
                 Wettkampf 400 ww.nw 2A 1
                 Komfortbedingungen 600 ww.nw 1B 1
    Kegel-/Bowlingbahnen,
    Anlauf, Aufenthaltszonen
    200 ww.nw 2A 1 2)
    Schießstände 150 ww.nw 2A 1 3)
    Badminton 400 ww.nw 2A 1
    Squash 400 ww.nw 2A 1 4)
    Reiten
                 Voltigieren
    100 ww.nw 3 2 5)
                 Reiten ohne Hindernis 150 ww.nw 3 2 5)
                 Reiten mit Hindernis 200 ww.nw 3 2 5)
                 Springen, Dressur
                          Wettkampf
    400 ww.nw 3 2 5)
                          Training 200 ww.nw 3 2 5)
    Allgemeine Räume       6)
    Hallenbäder
    Schwimmen [Allgemeines Freizeitschwimmen ohne Zuschauer] 200 ww.nw 2A 1 1)



    1) In 0,2 m Höhe über dem Wasser und den angrenzenden Umgangsflächen. 2) Als vertikale Beleuchtungsstärke in Richtung der Beobachter. 3) Siehe Tabelle Allgemeine Räume.
    Allgemeines Training für alle Schwimmsportarten 200 ww.nw 2A 1 1)
    Wettkämpfe für Schwimm- sportarten [mit Zuschauern] 400 ww.nw 2A 1 1)
    Springen [Wettkampf] 500 ww.nw 2A 1 1)
    Springen [Eintauchbereich von Sprunganlagen] 400 ww.nw 2A 1 2)
    Flächen außerhalb der Um- gangsfläche 100 ww.nw 2A -
    Allgemeine Räume       3)
    Zeichenerklärung
    nw Lichtfarbe neutralweiß          En    Nennbeleuchtungsstärke in lux
    tw Lichtfarbe tageslichtweiß FW Farbwiedergabestufe
    ww    Lichtfarbe warmweiß GK Güteklasse der Direktblendungsbegrenzung

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