Vogelgrippe: Der Pandemieplan
(21.02.2006) zurück
Die Propagierung der Influenzaschutzimpfung (s.o.) ist gerade für Risikogruppen und das v.a. pflegerische und ärztliche Schlüsselpersonal Grundbaustein des Plans und sollte, so Dr. Gränz, ohnehin als berufsethische Verpflichtung gelten. Zu den Risikogruppen dürften nicht nur wie sonst Herz-Lungen-Erkrankte und Menschen fortgeschrittenen Alters zählen, sondern auch völlig "immunnaive" Säuglinge und Kleinkinder.

"Es ist von den früheren Influenza-Inzidenzen und Impf-Maßnahmen auch eine gewisse – wenn auch im voraus nicht genauer abschätzbare – kreuzimmunologische Schutzwirkung gegen die N1 Antigene zu erwarten, die ja in den letzten Influenza A Virusstämmen immer enthalten waren", ruft Dr. Gränz in Erinnerung. Die Neuroaminidasehemmer greifen ebenso hier an.

In den Planungsszenarien wird bei der Prophylaxe mit einem Schutz von 80 % gegen das Auftreten der Symptome und auch hinsichtlich der Unterbrechung der Infektionskette gerechnet. Eine Strategie der Prophylaxe und "Frühbehandlung" der unmittelbaren Kontaktpersonen (containment, Ringprophylaxe) kann nur anfangs, solange der "Schneeball" noch nicht zu groß ist, einen effektiven Beitrag zu Verlangsamung der Lawine leisten. Effektiver sind hier sicherlich Einschränkungen des Flugverkehrs, Absage von Großveranstaltungen und Schließung von Schulen.

"Trotzdem rechnen wir mit einem Erkrankungsgipfel nach 3 bis 4 Wochen und einer echten Entspannung nach erst 8 Wochen, bei einer Erkrankungsrate von 25 – 60 %, und einer Letalität von 0.4 – 0,6 %. Die Rate der Grippe-bedingten Arztkonsultationen wird im österreichischen Pandemieplan (ÖPPL) mit 53 % und die der Hospitalisierungen mit 1,5% der Erkrankten angenommen", so Gränz. Der ÖPPL liegt "zum internen Dienstgebrauch" seit April d.J. vor und wird vom Ministerrat Anfang September der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Landessanitätsdirektionen waren ebenso wie die einschlägigen Experten bereits seit 2004 in die Erarbeitung eingebunden. Zu diesem bundesweiten Rahmenplan erarbeitet die Landessanitätsdirektion die steiermarkspezifische Detailplanung zusammen mit der Abteilung für Katastrophenschutz des Landes, der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der KAGes, den Einsatzorganisationen, mobilen Pflegediensten und dem Pharmagroßhandel. Auch Institutionen wie der Städte- und Gemeindebund und die Wirtschaftskammer beteiligen sich an den Vorbereitungen.


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