Digitale Signatur
(12.10.2004) zurück
Digitale Anwendungen leicht gemacht

Die Anwendungsgebiete der Digitalen Signatur sind sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen vielfältig: Von der elektronischen Rechnungslegung bis hin zur elektronischen Abwicklung von Behördenwegen.
 
*       E-Billing: Durch die elektronische Rechnungslegung minimieren Unternehmen den betriebsinternen Verwaltungsaufwand. Mittels Digitaler Signatur können Rechnungen nicht nur elektronisch erstellt und empfangen, sondern auch rechtsgültig für den Vorsteuerabzug dem Finanzamt - portofrei - vorgelegt werden.
 
 
*       E-Procurement: Darunter ist die bindende gesetzeskonforme elektronische Abwicklung von freiwilligen und öffentlichen Ausschreibungen zu verstehen. Ausschreibende Stellen können damit Einkaufsprozesse von der Planung und Angebotslegung bis zur Zuschlagserteilung über das Internet abwickeln.
 
 
*       E-Archiving: Aktenschränke mit archivierten Dokumenten gehören der Vergangenheit an. In elektronischen Archivierungssystemen mit Digitaler Signatur lagern Unternehmen ihre Dokumente sicher und gesetzeskonform.
 
 
*       E-Contracting: Die gesetzliche Grundlage der Digitalen Signatur ermöglicht Unternehmen eine rechtsverbindliche Abwicklung ihres gesamten elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Technologie garantiert die eindeutige Identität der Vertragsparteien und die Unveränderbarkeit des Vertrags.
 
 
*       Mitarbeiterkarte: Die Mitarbeiterkarte kann mit einem Signaturchip ausgestattet und dadurch aufgewertet werden. Dies ermöglicht unterschiedlichste Anwendungen wie Zutritte zu Systemen und Betriebsgebäuden, aber auch Abrechnungen (z.B.: Betriebskantinen oder Vertragstankstellen). Die britische Barclays Bank, um ein Beispiel zu nennen, hat eine Mitarbeiterkarte umgesetzt und dadurch eine Einsparung von 30 Minuten pro Mitarbeiter und Tag erzielt.
 
 
*       E-Government: Das elektronische Amt bringt für Unternehmen und Privatpersonen zahlreiche Erleichterungen. So werden elektronische Abwicklungen von Behördenwegen wie Leumundszeugnisse, Einsicht in das Zentrale Melderegister, An-, Um- und Abmelden von Personen oder Fahrzeugen sowie Steuererklärungen (Finanz online) zur "Klick & Get"-Angelegenheit per Web. Auch fördern die Behörden (www.help.gv.at) den elektronischen Amtsweg dadurch, dass RSa-Briefe per Digitaler Signatur online und ohne Postweg zugestellt werden können.
 
 
*       Online Banking: Um die eigenen Finanzdaten bei einem Geldinstitut einzusehen, mussten bisher Benutzername und Passwort eingegeben werden. Ersetzt man die umständlichen Codes (TAN-Listen) durch das Zertifikat der Digitalen Signatur, können Bankgeschäfte bei gleichbleibender Sicherheit, aber mit höherem Kundenservice erledigt werden (z.B.: BAWAG).
 
 
*       E-Service der österreichischen Sozialversicherung
Unternehmen und Arbeitnehmer können - mit Hilfe der Digitalen Signatur - wichtige Sozialversicherungsangelegenheiten online erledigen. (www.sozialversicherung.at)
 
 
Weitere Informationen zur Digitalen Signatur erhalten Sie unter:
wko.at/e-signatur.

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