Vogelgrippe: Katastrophenplan in fünf Phasen
(17.10.2005) zurück

 
Phase 1: Bestätigung der Pandemiebedrohung durch die WHO, Pandemie noch außerhalb Österreichs (Europas)
Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Pandemie auch Österreich erreichen wird, tritt unverzüglich der entsprechende Krisenplan in Kraft:
  • Jedes Bundesland bestimmt zumindest ein „Influenza-Krankenhaus“, das bereits in der interpandemischen Phase einen Krisenplan erstellt und einen Krisenstab bestimmt. Alle Spitäler erstellen interne Krisenpläne. Jedes Bundesland erstellt darüber hinaus einen Landesspitalskrisenplan, der die Zusammenarbeit der Spitäler regelt.
  • Für Influenza-Patienten ist eine eigene, getrennte Aufnahmeeinheit einzurichten, in der ausschließlich geimpftes Personal Dienst versieht. Hier findet die Diagnostik, Triage (Einteilung der Verletzten nach der Schwere ihrer Verletzungen) und gegebenenfalls stationäre Aufnahme statt.
  • Für die Verhinderung der Weiterverbreitung der Influenza im Krankenhaus sowie zum Infektionsschutz des Personals stehen Richtlinien für die Krankenhaushygiene zur Verfügung.

Phase 2: Pandemie erreicht Österreich (angrenzende Länder)
Treten in Österreich die ersten Krankheitsfälle auf, wird Phase 2 ausgelöst:
  • Die Vorräte an Neuraminidase-Hemmern für die Prophylaxe werden freigegeben, die Krankenhäuser treffen Vorkehrungen für ein erhöhtes Patientenaufkommen.
  • Zu den Aufgaben der Landessanitätsdirektion gehört unter anderem die Erstellung eines Verteilungskonzepts für Neuraminidase-Hemmer, die Organisation/Durchführung der Influenzaimpfung für die Zielgruppen sowie die landesinterne Informationsweitergabe an niedergelassene Ärzte, ärztliche Bereitschaftsdienste, Spitäler, Rettungs- u. Krankentransportdienste, Apotheker, Schulen, Bestattungsunternehmen, Friedhofsverwaltungen, ...

Phase 3: Ende der Pandemiewelle in Österreich
Das BMGF verlautbart das Ende der ersten Pandemiewelle, empfiehlt aber gleichzeitig die allgemeine Impfung gegen Influenza (abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes) unter Hinweis auf die Gefahr von weiteren Pandemiewellen. Der nationale Pandemieplan wird nach den Erkenntnissen aus der 1. Pandemiewelle nun adaptiert.

Phasen 4 und 5 betreffen mögliche weitere Ausbrüche und den Schutz vor diesen
  • Vorgehen wie bei Phase 2, modifiziert nach den Erkenntnissen der ersten Pandemiewelle. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann aber bereits ein Impfstoff zur Verfügung stehen.

Siehe auch:
Vogelgrippe: Schlagworte und was sie bedeuten
28 Fragen zur Vogelgrippe
Vogelgrippe: Panik und Gelassenheit
Was kann ich jetzt tun um mich vor der Vogelgrippe zu schützen?
Vogelgrippe: Pandemieplan
Vogelgrippe: Situation in der Steiermark



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