Was ist eine Marke? (Brand - Brand Design - Markenrecht)
(05.06.2007) zurück
Wortbildmarke, Wortbildmarken, Werbung, Imageprospekt
Wort-Bild-Marke (besteht aus Wort- und Bildelement)
 
Mobile Marketing, Branding, Corporate Branding, Co-Branding
Wort-Bild-Marke (besteht aus Wort- und Bildelement)
 
M-Commerce, E-Commerce, Wortmarken, Bildmarken
Wortbildmarke (besteht aus Wort- und Bildelement)
 
Marken, Grazer Brand-Agentur, Sponsoring-Konzept, Imageauftritt
Wort-Bild-Marke (besteht aus Wort- und Bildelement)
Alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, wie z.B. Wörter inklusive Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen oder die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Marken sein.

Lesen Sie dazu mehr: Corporate Design ist mehr als ein Logo...

Ihrer Art nach kann man Marken hauptsächlich in Wortmarken (Wortmarke), Wortbildmarken, Bildmarken (Bildmarke), körperliche (dreidimensionale) Marken und Klangmarken (Acoustic Brands, Soundlogo) einteilen.

Was sind Wortmarken (Wortmarke) bzw. Wortbildmarken (Wortbildmarke) und Bildmarken (Bildmarke)
Ausschließlich aus Buchstaben bzw. Wörtern aber auch aus Zahlen ohne bestimmte Schriftform besteht eine Wortmarke (Wortmarken). Als Wortmarke (Wortmarken) sind nur Fantasiebegriffe geeignet, denn nur solche kann man gut unterscheiden.
Im Gegensatz dazu hat eine Wortbildmarke einen grafisch gestalteten Bestandteil bzw. besteht aus einem Wort- und einem Bildelement. Zu beachten ist hiebei, dass Marken in ihrem Gesamteindruck geschützt sind, also die grafischen Elemente maßgeblich für den Schutzumfang einer Wortbildmarke (Wortbildmarken) sind.

Markenschutz - wozu?
Seine strategische Stellung am Markt auszubauen ist das Ziel einer Marke. Eine Marke (Brand) soll durch eine eindeutige und strategische Positionierung am Markt wiedererkannt werden und im Bewusstsein der Kunden verankert sein.
Ein Ausschließungsrecht gegenüber nichtberechtigten Dritten gewährt ihrem Inhaber eine eingetragene Marke. Was auch durch Unterlassungsklagen geltend gemacht werden kann.
Der Markeninhaber kann einem Dritten verbieten ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließen, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Markenschutz - wo beginnt er?
Beim Österreichischen Patentamt sind Marken schriftlich in das Markenregister zur Eintragung anzumelden. Mit dem Tag der Eintragung in das Markenregister entsteht das Markenrecht.

Lesen Sie dazu mehr: Marken / Brands am Prüfstand - Rechtstipps - Markenregistrierung - Markenrecht

Internationaler Markenschutz
Man kann auch neben dem Markenschutz in Österreich einen internationalen Markenschutz beantragen. Wenn in einem anderen Land innerhalb von 6 Monaten nach der Erstanmeldung diese Folgeanmeldung vorgenommen und Priorität beansprucht wird, so wird sie genau so behandelt, als wäre sie am selben Tag wie die Erstanmeldung in Österreich eingereicht worden.

Geographische Gültigkeit des Markenschutzes
Ihre Wirkung haben Markenrechte grundsätzlich nur in dem Land, in dem sie registriert sind. Über ein internationales Verfahren besteht aber die Möglichkeit in mehreren Staaten Schutz zu erlangen oder eine Gemeinschaftsmarke für den EU-Raum anzumelden.

Erstellung eines Ähnlichkeitsprotokolls
Ein Verzeichnis mit gleichen oder ähnlichen Marken (Brands) wird nach der Ähnlichkeitsprüfung übermittelt, welche bereits für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen registriert wurden. Ob das Anmeldeverfahren fortgesetzt wird oder nicht wird auf Grund dieser Information entschieden.

Was soll eine Ähnlichkeitsprüfung bewirken
Ziel ist das Aufdecken von
- älteren Kennzeichnungsrechten durch andere Markeninhaber
- vorhandenen ähnlichen Kennzeichnungen
- vorhandenen Ähnlichkeiten, entsprechend Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anmeldung trotz bereits vorhandener gleicher Marke
Wurde bereits eine Marke für ähnliche oder gleiche Waren bzw. Dienstleistungen eingereicht, gibt es trotzdem die Möglichkeit, die jüngere Marke registrieren zu lassen. Es kann jedoch dazu kommen, dass der Inhaber der älteren Marke die Löschung des jüngeren Registereintrages beantragt.

Einteilung der Marke (Brand)
In verschiedene Klassen werden die Marken eingeteilt (Nizzaer Klassifikation). Der Schutz gilt grundsätzlich nur in der bei der Registrierung angegebenen Klasse. Man hat aber auch die Möglichkeit, den Markenschutz auf mehrere Klassen auszuweiten.

Gebühren
Eine Anmeldegebühr und eine Klassengebühr sind für die Anmeldung einer Marke zu entrichten. Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, so sind eine Schutzdauergebühr, ein Druckkostenbeitrag für die Veröffentlichung der Markenregistrierung im „Österreichischen Markenanzeiger“ sowie eine Ausfertigungsgebühr für die Registrierungsbestätigung zu entrichten.
Genaue Informationen über die aktuellen Gebühren finden Sie auf der Homepage des Patentamtes unter www.patentamt.at.

Dauer des Markenschutzes
10 Jahre beträgt die Schutzdauer und kann immer wieder auf weitere 10 Jahre, gegen Zahlung einer Erneuerungsgebühr, verlängert werden.

Dauer des Eintragungsverfahrens
Bei einer formal korrekten Markenanmeldung und bei einer schutzfähigen Marke dauert das Eintragungsverfahren mindestens 4 Monate.


Weitere Fachartikel zu den Themen Marken, Markenartikel, Slogans, Werbung, Wortmarken, Bildmarken, Branding, Marken-Ranking, Grazer Brand-Agentur, Imageauftritt, Imageprospekt, Sponsoring-Konzept:

Die 100 wertvollsten Marken 2006
Marke oder Markenartikel?
Claiming als Wertschöpfungsinstrument
Eine Marke vererben
Slogans in der Werbung
Wortmarken (Wortmarke)
Bildmarken (Bildmarke)
Branding deutscher Automarken - die Traumautos der Deutschen
Branding von Weltmarken - Marken-Ranking - Plätze 1 bis 10
Weltbekannte Auto-Logos (Auto-Marken) - und ihre Bedeutung (Branding)
Grazer Brand-Agentur setzt Imageauftritt bzw. Imageprospekt der Spitzenklasse um - mit innovativem Sponsoring-Konzept


Einige interessante Begriffe aus unserem Wörterbuch / Werbe-Lexikon zum Thema Slogan, Branding, Cross Media, Copyright, Marketing, Mobile Marketing, Co-Branding, Corporate Branding, Sponsoring, M-Commerce, E-Commerce:

Slogan
Branding (Marketing)
Cross Media
Copyright
Mobile Marketing
Co-Branding
Corporate Branding
Sponsoring
M-Commerce
E-Commerce

Alle Meldungen zum Thema
Marken/Brands/Branding
> Acoustic Branding - Soundlogo - Von weitem erklingt Musik

> Bildmarken (Bildmarke)

> Brand Design - Branding - Markenaufbau im Mittelstand

> Brand Extension

> Coca Cola nicht mehr teuerste Marke (Brand)

> Die Macht starker Marken – Aufbau von Brands (Marken - Branding) – Warum ist die Marke für KMUs so w...

> Eine Marke vererben

> Marke oder Markenartikel?

> Marken / Brands am Prüfstand - Rechtstipps - Markenregistrierung - Markenrecht

> Marken-Leitfaden für KMU's - Checkliste für Markenaufbau - Branding

> Microsoft und McDonald's sind die einzigen weltumspannenden Marken

> Was ist eine Marke? (Brand - Brand Design - Markenrecht)

> Weltbekannte Logos (Marken) und ihre Bedeutung (Branding)

> Wertvollsten Marken Österreichs (Branding)

> Wie man eine Marke sicher zum Absturz bringen kann

> Wortmarken (Wortmarke)

 
innovation marketing manfred eibl, A-8054 Graz, Ferdinand-Prirsch-Straße 46, administration@innovation-marketing.at, T (+43 316) 225 725-0, F (+43 316) 225 725-16

  created with ed-it.® 4.0-p2-20120123