Vorauswahl, Agenturscreening. Ab einem Auftragsvolumen von 200.000 Euro exkl. MwSt. sind öffentliche Auftraggeber in der Regel verpflichtet, EU-weit auszuschreiben. Das bedeutet im Falle eines Wettbewerbs, an dem mindestens drei Agenturen teilnehmen müssen, dass jedes Unternehmen, das sich für geeignet hält, sein Interesse an einer Wettbewerbsteilnahme anmelden kann.
Unterlagen und Referenzen beurteilen
Sämtliche fristgerecht eingelangten Bewerbungen um eine Wettbewerbsteilnahme sind nun zu beurteilen, und zwar auf Grundlage der bereits vorab bekannt gegebenen Kriterien für die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer. Die Auswahl ist zu dokumentieren und muss nachvollziehbar sein.
Eigenpräsentation vorführen lassen
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Werbeauftrag von weniger als 200.000 Euro vergeben will, kann er dies im Rahmen eines geladenen Wettbewerbs tun. Das heißt: Mindestens drei Unternehmen werden gezielt angesprochen und zum Wettbewerb eingeladen. Wenn der Auftraggeber die Branche nicht gut genug kennt, ist es es ratsam, mehr als die benötigten drei Unternehmen zu einer Vorstellungsrunde zu laden, um sich ein Bild von den potenziellen Auftragnehmern zu machen.
Sonstige Kriterien für die Auswahl
Öffentliche Auftraggeber sind außerdem verpflichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Bewerber vorab sicher zu stellen.
Profi-Tipp:
Private Auftraggeber haben gegenüber der öffentlichen Hand einen großen Vorteil: Sie können sich vor der Einladung zu einer Wettbewerbspräsentation am Markt bzw. bei Medien und Mitbewerbern erkundigen, welches die bestgeeigenten Kreativen sein könnten.
WKO
|