Nicht offener Wettbewerb. Für öffentliche Werbeaufträge über 200.000 Euro (exkl. MwSt.). Zweistufiges Verfahren, wobei in der ersten Phase aus allen Bewerbungen die Teilnehmer am Wettbewerb (mindestens 3) ausgewählt werden. Beim Wettbewerb trifft die Jury eine bindende oder empfehlende Entscheidung.
Geladener Wettbewerb
Bei einem Auftragswert von weniger als 200.000 Euro (exkl. MwSt.) kann der Auftraggeber – sofern er die Branche gut genug kennt – mindestens drei geeignete Unternehmen freier Wahl zum Wettbewerb einladen. Die Regeln für die Jury sind die gleichen wie beim nicht offenen Wettbewerb.
Verhandlungsverfahren
Ohne Wettbewerb wird mit mindestens drei geladenen Werbefirmen darüber verhandelt, wer den Auftrag zu den besten Konditionen übernehmen kann. Sinnvoll vor allem bei Beratungsleistungen (z.B. für PR). Das Verhandlungsverfahren ist auch eine ideale Ergänzung im Anschluss an einen Wettbewerb, um die Bedingungen der Zusammenarbeit zu fixieren.
Direktvergabe
Formlose Vergabe eines Auftrages, dessen Wert 30.000 Euro (exkl. MwSt.) nicht übersteigen darf, an ein frei ausgewähltes Unternehmen.
Rahmenvereinbarung
Fixierung befristeter Konditionen ohne Verpflichtung zur Beauftragung.
Profi-Tipp:
Der "Kodex K", die offiziellen Vergaberichtlinien des Fachverbandes Werbung & Marktkommunikation, können kostenlos beim Büro der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Steiermark angefordert werden.
WKO
|